Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Kunde

1.1
Diese allgemeinen Geschäfts­­bedingungen (nachfolgend “AGB“ genannt) gelten (ab Übersendung eines Angebots oder vorheriger ausdrücklicher Einbeziehung durch Hinweis) für alle Geschäfts­­­­­­beziehungen zwischen VANCADO und dem Kunden in der jeweiligen zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit aktuellen Fassung. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit einem zeitlich späteren Angebot keine veränderten AGB beiliegen. Entgegenstehende oder von VANCADO abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VANCADO hat diesen im Einzelfall in Textform zugestimmt.

1.2
Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer. Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellen.

§ 2 Vertragsschluss, Auftragsbestätigung, optionales Lastenheft, Mehrarbeit

2.1
Die Angebote von VANCADO sind freibleibend, es sei denn, VANCADO hat in dem Angebot etwas anderes bestimmt. VANCADO ist an Angebote 14 Tage nach Erstellungsdatum gebunden, es sei denn, in dem Angebot selbst ist etwas anderes ausgewiesen.

2.2
Der Vertrag kommt durch Annahme des Kunden gegenüber des seitens VANCADO in Textform unterbreiteten Angebots zustande. Die Annahme durch den Kunden kann formfrei erfolgen. VANCADO erteilt jedenfalls über den Vertragsabschluss ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (nachfolgend “Auftragsbestätigung“ genannt). Eine Auftragsbestätigung erfolgt auch, wenn es noch zu Verhandlungen bzw. Änderungen des Angebots und Zustimmung des Kunden kommt. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragsbestätigung umgehend nach Erhalt zu prüfen und ggf. bestehende Unstimmigkeiten in Textform mitzuteilen. Gibt es Regelungen in der Auftragsbestätigung, die diesen AGB widersprechen, gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung denen der AGB vor. In den AGB ergänzende Regelungen finden immer Anwendung. Entsprechendes gilt, falls bei einem Vertragsverhältnis ein Lastenheft angefertigt wird (das ist nicht zwingend): Ergänzende Regelungen im Lastenheft finden immer Anwendung, der Auftragsbestätigung widersprechende Regelungen finden nur dann Anwendung, wenn die Vertragspartner sich darauf verständigt haben und dies im Lastenheft entsprechend vermerkt ist.

2.3
Kommt es nach Vertragsschluss seitens des Kunden zu Änderungswünschen, abseits der Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung, wird er es VANCADO in Textform mitteilen oder VANCADO wird den Kunden von sich aus darauf hinweisen. Die Parteien werden den Änderungswunsch besprechen und eine Einigung über die Durchführung des Änderungswunsches treffen, insbesondere welche gesonderte Vergütung anfällt. Sollte der Änderungswunsch wider Erwarten nicht durchführbar sein, bleibt es bei dem ursprünglichen Auftrag. Ist der Änderungswunsch durchführbar, werden die Konditionen in einer Bestätigung der Auftragsänderung verschriftlicht. Entsprechendes gilt für gewünschte Mehrarbeit nach Abnahme.

§ 3 Leistungen, Freigabe, Eigentumsvorbehalt

3.1
Zu dem Leistungs- und Produktangebot von VANCADO gehören insbesondere Beratungs-, Konzept- Marketing- und Produktionsleistungen sowie Koordination und Projektmanagement in den Bereichen: Website, Content, Kampagne, Unternehmensfilm, Werbung, Animation, Sound, Grafik, Illustration, Fotografie sowie Produktgestaltung, etc. Service- und Supportleistungen erbringt VANCADO nur nach gesonderter Beauftragung, dies gilt insbesondere nach Beendigung des ursprünglichen Auftrags. Die Wartung und Pflege einer Website übernimmt VANCADO nur nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag. VANCADO erbringt im Wesentlichen werkvertragliche Leistungen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen (die Werk- und Leistungsergebnisse werden nachfolgend allgemein “Arbeitsergebnisse“ genannt). Der Herstellungsprozess der Arbeitsergebnisse wird nachfolgend auch allgemein “Produktion“ genannt.

3.2
In der künstlerischen Gestaltung ist VANCADO frei, wobei die Vorgaben und Wünsche des Kunden stets Berücksichtigung finden. Die Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, bzw. ggf. auch aus dem Lastenheft. Auftragsbestätigungen werden auch bei Rahmenverträgen nach Einigung ausgestellt.

3.3.

Erstellt VANCADO Arbeitsergebnisse, erhält der Kunde von VANCADO eine digitale Datei zur Freigabe geschickt. Dies gilt auch für die Produktion von Unternehmensfilmen in Form der Zusendung eines Treatments vor Beginn der Produktion. Bei der Herstellung von physischen Produkten erfolgt zusätzliche die Abnahme nach Erhalt oder vor Ort (z.B. Messestand auf Messe).

3.4
Sämtliche Lieferungen physischer Arbeitsergebnisse erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen von VANCADO aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, verbleiben die gelieferten Arbeitsergebnisse im Eigentum von VANCADO. Dem Kunden ist die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Pfändungen oder sonstige belastende Verfügungen durch Dritte hat er VANCADO unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist VANCADO berechtigt (aber nicht verpflichtet), vom Vertrag zurückzutreten und die Arbeitsergebnisse heraus zu verlangen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Kunde VANCADO umgehend schriftlich anzuzeigen.

§ 4 Lieferung, Teilleistung, Gefahrübergang

4.1
Der Lieferumfang und die Lieferfristen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung. VANCADO ist grundsätzlich nur zur Übersendung bzw. Herausgabe der fertigen Arbeitsergebnisse verpflichtetet. Ohne besondere Vereinbarung ist VANCADO nicht zur Verfügungstellung bzw. Herausgabe von Entwürfen und veränderbaren bzw. offenen Daten (bspw.: InDesign, Rohdateien oder Quell(code)dateien mit den Dokumentationen der programmierten Website) verpflichtet. Wünscht der Kunde den Erhalt solcher Dateien bzw. die Herausgabe, gilt § 8 Nr. 3.

4.2
Lieferfristen gelten nur dann als Fixtermine, wenn Fristen ausdrücklich als „Fixtermine“ bezeichnet sind. Soweit der Zusammenarbeit ein Zeitplan zugrunde liegt, handelt es sich um bei Beginn der Zusammenarbeit avisierte zeitliche Eckdaten („Milestones“). Soweit der Kunde VANCADO im Falle einer Terminüberschreitung zur Leistungserbringung auffordert, so darf die angemessene Nachfrist 2 Wochen mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall nicht unterschreiten.

4.3
Teilleistungen und entsprechende Fakturierungen von Teilleistungen (siehe auch 5.2.) sind zulässig.

4.4
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, wenn VANCADO die nicht digital zu versendenden Arbeitsergebnisse dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung ausgeliefert hat („ab Werk“). Mit Eintritt des Verzugs geht die Gefahr jedenfalls auf den Kunden über.


§ 5 Vergütung, Reisekosten, Drittdienstleister, Bibliotheken

5.1
Soweit nicht abweichend vereinbart, ist VANCADO berechtigt, dem Kunden 50 % der vereinbarten Vergütung nach Auftragsbestätigung als Vorschusszahlung in Rechnung zu stellen.

5.2
VANCADO ist berechtigt, in sich abgeschlossene (Teil-) Leistungen oder Werke nach dem Leistungskatalog der Auftragsbestätigung (ggf. auch dem Lastenheft) und den dort ausgewiesenen Teilbeträgen in Rechnung zu stellen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist VANCADO neben den gesetzlichen Regelungen berechtigt, weitere Leistungserbringungen von einer Vorschusszahlung (hinsichtlich der ausstehenden Restvergütung, wenigstens jedoch gemäß der nächsten eingepreisten Teilleistung nach dem Leistungskatalog der Auftragsbestätigung (ggf. auch dem Lastenheft)), abhängig zu machen, ohne dadurch selbst in Verzug zu kommen. VANCADO ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Kunde mit bis zum Auftritt des Mangels vereinbarten Zahlungen in Verzug ist.

5.3
Wenn eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Stundensätze von VANCADO. Werden Tagessätze vereinbart, umfassen diese einen Aufwand von 8 Zeitstunden.

5.4
Alle vereinbarten Vergütungen sind binnen 10 Werktagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung versteht sich ferner exklusive Versand- und Verpackungskosten sowie Zollgebühren. Wünscht der Kunde eine Versicherung für den Transport physischer Arbeitsergebnisse, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. Einer Rechnungsversendung per E-Mail wird zugestimmt. Ein Skontoabzug ist mangels anderer Vereinbarung nicht statthaft.

5.5
VANCADO ist berechtigt, dem Kunden ggf. anfallende Reisekosten, Auslagen und Spesen zum Selbstkostenpreis weiter zu berechnen. Eine Erstattung vorgenannter Kosten erfolgt entsprechend der in 5.4. geregelten Fälligkeit.

5.6
VANCADO ist berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung im eigenen Namen und für eigene Rechnung Fremdleistungen bei Dritten zu beauftragen sowie Leistungen selbst zu erbringen, oder sich zur Auftragserfüllung Subunternehmer (nachfolgend insgesamt “Drittdienstleister“ genannt) zu bedienen. Bei dem Wunsch des Kunden nach Offenlegung der Drittdienstleister und/oder der an diese gezahlten Vergütungen, berechnet VANCADO für die Offenlegung des eigenen Netzwerkes eine Servicegebühr. Die Fälligkeit der dann anfallenden Servicegebühr richtet sich nach § 5 Nr. 4.

5.7
Dateien aus Online-Bibliotheken (z.B. Bild, Musik, Sound, Grafik) erwirbt VANCADO mangels anderer Absprache nach vorheriger schriftlicher Freigabe des Kunden im eigenen Namen und für eigene Rechnung. VANCADO bietet im Rahmen des Leistungskatalogs auch Auftragskompositionen an, d.h., Musiktitel speziell für den Auftrag bzw. die Produktion komponieren und einspielen zu lassen.

§ 6 Mängel, Abnahme, Ausschluss bei Gewährleistungen, Gewährleistungsfrist

6.1
Etwaige Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Mängel nicht auf unsachgemäße Bedienung oder Veränderung durch den Kunden zurückzuführen sind. Besonderheiten bzw. Einschränkungen, die den digitalen Arbeitsergebnissen und der Schnelllebigkeit der technischen Entwicklung geschuldet sind, sind nachfolgend gesondert geregelt. VANCADO behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Mängel sind seitens des Kunden in Textform zu formulieren. Klarstellend wird festgehalten, dass eine primäre Mängelbeseitigungspflicht seitens VANCADO auch dann gilt, wenn es sich aus Sicht des Kunden um einen Notfall handelt (z.B. Botangriff). VANCADO ist im Rahmen der Mängelbeseitigung zu mindestens zwei Beseitigungsversuchen berechtigt, es sei denn, dies ist dem Kunden nicht zumutbar, was der Kunde zu beweisen hat.

6.2
Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der physischen Arbeitsergebnisse vom Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse nach Erhalt oder Eingang der Arbeitsergebnisse am Bestimmungsort unverzüglich zu prüfen bzw. zu untersuchen. Etwaige erkennbare Mängel sind VANCADO umgehend, spätestens 7 Werktage nach Untersuchung, in Textform anzuzeigen. Entsprechendes gilt für verborgene Mängel nach Entdeckung.

Die Abnahme, wie auch die Zwischenabnahmen und Genehmigungen (vorausgesetzt das Arbeitsergebnisse und Zwischenergebnisse sind abnahmereif), haben schriftlich zu erfolgen durch einen Freigabevermerk, wobei E-Mail hierfür ausreichend ist. Geht in einer für eine Überprüfung ausreichenden Frist von i.d.R. max. 7 Tagen nach Übergabe der (Teil-) Projektergebnisse (Websites, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) keine detaillierte Mängelrüge in Textform ein, so gelten die abgelieferten Arbeitsergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

VANCADO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitsergebnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins, Betriebssysteme, W3C Standards, Online-Zugänge, Firewalls etc.) ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Klarstellend wird festgehalten, dass VANCADO den aktuellen Stand der Technik zur Fertigstellung des Auftrags schuldet. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung nach Auftragsbeendigung besteht nicht, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart (z.B. im Rahmen eines Service- und Supportvertrages bzw. Einzelauftrages). Soweit ein sog. “Penetrationstest“ durchgeführt wird, werden sich die Parteien im Einzelnen über Art und Umfang in Textform verständigen. In diesem Rahmen wird der Kunde auch sein ausdrückliches Einverständnis erklären, dass im Rahmen der Vertragsleistungen Zugriffe auf IT-Systeme und Netzwerke sowie die dort gespeicherten oder sich in der Übertragung befindlichen Daten des Kunden erfolgen werden. Er wird auch ggf. notwendige Zustimmungen Dritter einholen. Dem Kunden ist bekannt, dass auch bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung sowie Durchführung eines Penetrationstests Störungen, Ausfälle oder physische Schäden der IT-Infrastruktur beim Kunden verursacht werden können.

Soweit es um die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) geht, gelten entsprechend die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers. Der Kunde schließt derartige Vereinbarungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit dem Dritten ab. Sollte VANCADO dies für den Kunden auf dessen Wunsch hin in Vollmacht (echtes Vertretungsverhältnis) vornehmen, übernimmt VANCADO hierfür keinerlei Haftung. Es obliegt dem Kunden, sich fortlaufend um bestehende Vereinbarungen und deren Erhalt/Einhaltung zu kümmern.

6.3
VANCADO trägt vor dem zur Abnahme bzw. Auslieferung übersendetem Arbeitsergebnis (z.B. Online-Stellung der Website) Sorge dafür, dass die für den Kunden neu konzipierten und realisierten Websites / sonstigen digitalen Inhalte auf den in Deutschland üblich genutzten Devices möglichst gut und deutlich lesbar sind. Das Arbeitsergebnis ist daher insbesondere so zu erstellen, dass es Programmiersprachen und -weisen verwendet, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Arbeitsergebnis ist ferner hinsichtlich Erscheinungsbild und Browserladung entsprechend zu programmieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorbenannten Beschränkungen keine Geltung haben, soweit diese in Widerspruch zu § 8 Nr. 6 und den dort formulierten gesetzlich zulässigen Haftungsbeschränkungen stehen.

6.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme oder Übersendung bzw. Übergabe des Arbeitsergebnisses bzw. der Produktion.

§ 7 Leistungen und Verpflichtungen des Kunden, Mitwirkung

7.1
Der Kunde verpflichtet sich zur kostenlosen Mitwirkung bei den durch VANCADO geschuldeten Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Daten (nachfolgend “Inhalte“ genannt). Art und Umfang der geschuldeten Inhalte werden zwischen den Parteien abgesprochen und bei Bedarf in Textform festgehalten.

7.2
Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei den Zwischenabnahmen, Freigaben und der Endabnahme gemäß den Bestimmungen unter 6.2.

7.3
Der Kunde verpflichtet sich, von allen übermittelten digitalen Daten und Unterlagen Kopien vor der Versendung oder Verschickung an VANCADO anzufertigen sowie abgenommene Arbeitsergebnisse zu sichern (siehe auch spezielle Back- Up- Regelung unter 11.2.).

7.4
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder verlangt er eine über die Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung vereinbarte Mehrleistung und kommt es deshalb zu Leistungsverzögerungen, hat VANCADO diese nicht zu vertreten. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Zusendung bzw. Lieferung physischer Arbeitsergebnissen aus anderen von ihm zu vertretenden Umständen, trägt der Kunde zudem etwaige Mehrkosten, inkl. ggf. entstehender Lagerkosten für die Lagerhaltung.

§ 8 Rechtübertragung, Nutzungshonorar, Haftung

8.1
VANCADO überträgt dem Kunden, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, an den erbrachten und abgenommenen Arbeitsergebnissen die für den Vertragszweck und die vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechte. Eine vorherige Nutzung kann in Textform gestattet werden. VANCADO bleibt Rechteinhaber, es werden dem Kunden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Weitere inhaltliche, zeitliche und örtliche Beschränkungen der Rechteübertragung ergeben sich ggf. aus der Auftragsbestätigung. Mangels anderer Regelung werden nur einfache (nicht-exklusive) Rechte übertragen. Eine Weiterlizenzierung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte ist nur zulässig, wenn es ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. Es wird kein Eigentum und es werden keine Nutzungsrechte an den einer Präsentation oder dem Angebot beigefügten oder im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausgetauschten Unterlagen sowie digitalen Inhalten eingeräumt. Beauftragt VANCADO zur Auftragserfüllung Drittdienstleister, wird VANCADO die Nutzungsrechte an deren Leistungen und Werken im Umfang der vorgenannten Regelung erwerben und überträgt diese dem Kunden im Rahmen vorbenannter Rechteübertragung entsprechend.

8.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen an den Arbeitsergebnissen vorzunehmen sowie Reproduktionen herzustellen, es sei denn, es ist in Textform abweichend vereinbart oder die Zweckbestimmung des Auftrags sieht es vor.

8.3
Möchte der Kunde über den Vertragszweck oder die vereinbarten Nutzungen hinausgehende Rechte zur Auswertung übertragen erhalten, bedarf es darüber einer gesonderten Absprache, insbesondere fällt dafür in der Regel ein gesondertes Nutzungshonorar an. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde auch Entwürfe, Rohdaten oder Quellcodedateien etc. zur Bearbeitung erhalten möchte. Die Parteien werden sich über diese Erweiterung in Textform einigen und die Konditionen festhalten.

8.4
Nicht abgenommene oder nicht bezahlte Arbeitsergebnisse sowie ohnehin alle Vorstufen dürfen seitens VANCADO uneingeschränkt weiterverwendet werden, soweit dies nicht bspw. Markenrechte des Kunden verletzt. Klarstellend wird festgehalten, dass VANCADO alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen, soweit diese im Einzelfall schutzfähig sind, insbesondere bzgl. des Urheberrechts, Erfindungen sowie technischer Schutzrechte, im Verhältnis zum Kunden erwirbt, auch wenn die Leistungen durch seine Vorgaben erbracht werden.

8.5
Die Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der Vertragserfüllung gelieferten Ideen, Konzepte sowie Arbeitsergebnisse sind mangels anderer Vereinbarung nicht geschuldet.

8.6.

Soweit Dritte gegen den Kunde aufgrund von Arbeitsergebnissen rechtlich vorgehen, die VANCADO erstellt hat, wird der Kunde VANCADO umgehend unterrichten, unterstützen und ein Vorgehen abstimmen. VANCADO ist berechtigt, ggf. aus abgetretenem Recht und im eigenen Namen gegen die behauptete Rechtsverletzung vorzugehen, ist aber nicht verpflichtet.

8.7
Die Haftung von VANCADO auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von VANCADO beruhen oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von VANCADO beruhen. Bei letzterem ist aber die Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. VANCADO haftet auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs, soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen und für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind.

§ 9 Kundeninhalte, Kundenvorgaben

9.1
Für die von dem Kunden bereitgestellten Inhalte und Vorgaben (das betrifft auch bspw. von ihm ausdrücklich gewünschte einzusetzende Technik bzw. Inhalte) sowie die vom Kunden oder in dessen Auftrag von VANCADO beauftragten Drittdienstleister übernimmt VANCADO keine Haftung. Insbesondere erfolgt keine Überprüfung auf ordnungsgemäße Leistungserbringung von Drittdienstleistern oder eine Prüfung von Inhalten auf mögliche Gesetzesverstöße. Dafür ist allein der Kunde verantwortlich, der sich zur Prüfung verpflichtet. VANCADO ist insbesondere nicht verpflichtet, zur Verfügung gestellte Anbieterinformationen, Datenschutzbestimmungen oder- anwendungen und Urhebernennungen zu verifizieren. Soweit VANCADO jedoch Bedenken hat, wird VANCADO das dem Kunden mitteilen.

9.2
Der Kunde garantiert VANCADO, alle an den mit der Auftragserteilung gelieferten Inhalte und Vorgaben (insbesondere Daten, Grafiken, Schriftzüge, Namen, Musiktitel, Filmmaterial) betreffenden Verwertungsrechte, insbesondere aber nicht abschließend, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Wettbewerbs-, Namensrechte und sonstige Rechte, erworben zu haben. Er garantiert ferner, Beteiligte angemessen vergütet zu haben und berechtigt zu sein, über die betreffenden Rechte zu verfügen. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass auch sonst gesetzliche Bestimmungen nicht verletzt werden. Bei Verstoß gegen vorbenannte Garantie oder der Durchführung des Auftrags auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, stellt er VANCADO von etwaigen festgestellten oder behaupteten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Eingeschlossen sind etwaige im Falle eines Rechtsstreits entstehenden Kosten und Aufwendungen. Schon bei begründetem Verdacht gegen einen Garantieverstoß ist VANCADO berechtigt, die Durchführung des Auftrags bis zur Klärung einzustellen.

§ 10 Nennung, Referenz

10.1
Der Kunde gestattet es VANCADO, auf den Arbeitsergebnissen sowie auf von VANCADO konzeptionell betreuten Websites sowie bei sonstigen digitalen Medien oder auch physischen Arbeitsergebnissen einen Hinweis auf VANCADO zu hinterlegen bzw. anzubringen. Art und Umfang der Nennungsverpflichtung werden, sollte der Kunde dies explizit während des Vertragsschlusses oder der Auftragserstellung wünschen, abgestimmt. VANCADO besitzt auch das Recht, nicht genannt zu werden.

10.2
Die Parteien dürfen sich gegenseitig in einer Referenzliste in allen Medien führen und bewerben. Gleiches gilt für Arbeitsergebnisse. Diese dürfen insbesondere auf Messen vorgeführt werden und als Teilnahmebeitrag für einen Wettbewerb genutzt werden. Das gilt auch nach der Beendigung einer Zusammenarbeit. Art und Umfang der Nutzung von visuellem oder audiovisuellem Material wird, sollte dies explizit vom Kunden während des Vertragsschlusses oder der Auftragserstellung gewünscht sein, zwischen den Parteien abgesprochen.


§ 11 Backup, Aufbewahrung und Vernichtung

11.1
VANCADO speichert bzw. bewahrt für seine Kunden fertige Arbeitsergebnisse und die dem fertigen Arbeitsergebnis zugrundeliegenden Daten, welche auftragsgemäß an den Kunden übersendet oder übergeben wurden, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistung bzw. Abnahme des Arbeitsergebnisses auf (nachfolgend “Backup- und Aufbewahrungsfrist“ genannt). Nicht abgenommene Arbeitsergebnisse sowie Entwürfe darf VANCADO sofort nach Beendigung des Auftrags löschen bzw. vernichten. Nach Ablauf der Backup- bzw. Aufbewahrungsfrist darf VANCADO die dem fertigen Arbeitsergebnis zugrundeliegenden Daten löschen bzw. muss nur auf schriftliche Aufforderung des Kunden vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Arbeitsergebnisse auf dessen Kosten und Gefahr aushändigen bzw. übersenden, andernfalls werden diese auf dessen Kosten vernichtet.

11.2.
Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der gegenüber VANCADO beauftragten Leistungen sowie während und bei Abschluss des Auftrags in regelmäßigem Abstand ein vollständiges Backup seines Datenbestandes anzufertigen. Das Backup muss dergestalt erfolgen, dass es eine vollständige Wiederherstellung der potenziell von den Vertragsleistungen betroffenen Daten ermöglicht.

§ 12 Aufrechnung und Abtretung

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder VANCADO diese schriftlich bestätigt hat. Der Kunde darf einzelne Rechte aus diesem Vertrag oder diesen Vertrag insgesamt nur mit Einwilligung von VANCADO an einen Dritten abtreten.

§ 13 Datenschutz

13.1
Der Kunde garantiert, dass er die an VANCADO übermittelten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der DSGVO, erhoben, verarbeitet und genutzt hat.

13.2
Die Behandlung der überlassenen Daten seitens VANCADO erfolgt ebenfalls in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn VANCADO mit Drittdienstleistern zusammenarbeitet. Die Weitergabe an Dritte ist ferner zulässig, wenn dies zur Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist. VANCADO speichert, bearbeitet und nutzt die Kundendaten im Übrigen zur Durchführung des Auftrags und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

§ 14 Vertraulichkeit, Ideen- und Konzeptschutz

14.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige Zustimmung in Textform Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Dies gilt ausdrücklich auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit. Sie verpflichten sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen. Vertrauliche Informationen werden ggf. nur an berechtigte Personen weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung des Zwecks dieser Vereinbarung erhalten müssen.

14.2
Die Vertragsparteien werden nach Beendigung der Zusammenarbeit, nach Aufforderung des anderen sämtliche Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern, nach Wahl zurückgeben, zerstören oder löschen. Entsprechendes gilt für etwaige angefertigte Kopien. Hierüber ist auf Anfrage ein geeigneter Nachweis zu erbringen.

14.3
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen und Betriebsgeheimnisse. Zu den Informationen zählen auch alle Präsentationen und Konzeptdetails. Es gehören auch ausdrücklich solche Informationen dazu, die nicht eine entsprechende Schöpfungshöhe nach UrhG oder Kennzeichenrecht aufweisen („Ideen- und Konzeptschutz“). Im Falle einer nicht zustande gekommenen Zusammenarbeit oder fehlenden Vergütung kann VANCADO insbesondere gegenüber dem Kunden einen angemessenen Schadensersatz geltend machen, wenn dieser selbst oder durch einen Dritten gegen den vorgenannten Ideen- und Konzeptschutz durch Leistungsübernahme und unberechtigte Nutzung verstößt. Eine Information gilt ferner als nicht vertraulich, wenn eine Partei eine Information von einem berechtigten Dritten erlangt hat, der mithin zur Weitergabe befugt war oder die Parteien Informationen in Textform von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen haben. „Berechtigte Personen“ sind neben den Parteien dessen Organe und Mitarbeiter (angestellte und freie Mitarbeiter) sowie Erfüllungsgehilfen. Berechtigte Personen sind ferner beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.

§ 15 Sonstiges / Schlussbestimmungen

15.1
Der Kunde ist verpflichtet, VANCADO von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Die in diesen AGB genannte Schriftform kann auch durch Textform (E-Mail, SMS, Instant-Messaging-Dienst (z.B. WhatsApp)) gewahrt werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von VANCADO. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz von VANCADO. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Die ungültige Bestimmung wird in diesem Falle einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.


Köln, im Oktober 2025.